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Hausverwaltung

Squadhouse.de! Wer-wie-wo-was?

Wir schreiben das Jahr 2000. Die Internetblase ist in vollem Gange und die VZ´s und Facebooks waren noch nicht mal geboren. In einer durchaus spassigen Kneipe im beschaulichen Tuttlingen beschliessen Matthias Dorn (Hacki) und Clemens Störk (cjevil), seit Jahren bekennende Internet und Spiele-Fans, das unglaubliche wahr werden zu lassen: Die Erstellung einer Community für all ihre Freunde, deren Freunde und all jene Freunde die gerne die Freunde dessen Freunde wären.

Die zu diesem Zeitpunkt noch horrenden SMS-Preise sowie die Tatsache, dass es im Internet neben Ebay eigentlich nur Pornoseiten gab bewegte die beiden dazu mal was neues auszuprobieren: Ein Platz für alle Freunde und andere nette Menschen - alles unter einem Dach. Dies war die Geburtsstunde des Squadhouse (Squad = Gemeinschaft, House = ... naja... Haus eben)!

Alexander Stengelin (Axlice), ein langjähriger Freund war sofort von dem Projekt begeistert und bereicherte das Team mit der damals noch fantastisch innovativen Idee, Partybilder im Internet zu veröffentlichen.

In den darauffolgenden Jahren hat sich viel getan - das Squadhouse bekam immer mehr Einwohner und wurde zu einer Institution in den umliegenden Landkreisen. Heute ist Squadhouse das einzige Haus im Internet in welchem jeder User seine eigene Wohnung sein eigen nennen darf und mit über 50.000 Einwohnern in den Landkreisen Tuttlingen, Konstanz, Villingen-Schwenningen, Rottweil, Sigmaringen und Balingen eine Wohngemeinschaft die selbst einem Donald Trump neidisch machen würde.

Wie ist sowas möglich?

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Die Erstellung und ständige Weiterentwicklung einer Plattform wie Squadhouse.de erfordert eine Menge Aufwand und auch das eine oder andere Fachwissen. Somit wurde bereits im Jahr 2003 klar, dass man sein erlangtes Wissen professionell auch anderen Menschen zur Verfügung stellen sollte - daraus entwickelte sich die Agentur für digitale Medien SQUADHOUSE-MEDIA.

Die Hausverwaltung in Persona

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Name: Alexander Stengelin
Nickname: Axlice
Funktionen:
Ansprechpartner für Werbung,
Kehrwoche (jeden Mittwoch),
Mülltrennung

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Name: Matthias Dorn
Nickname: Hacki
Funktionen:
Technische Fragen,
Squadhouse Galeonsfigur,
Spüldienst

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Name: Markus Breinlinger
Nickname: breinlinger
Funktionen:
Strategische Planung
Sunnyboy,
Küchenchef

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Name: Clemens Störk
Nickname: cjevil
Funktionen:
Technik-Gott,
Haribo-Junkie,
Silvesterparty-Schmeisser

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Name: DonDude
Nickname: DonDude
Funktionen:
Mutter Theresa der Mods,
Pokergewinner (grummel),
Ideengeber

Für euch unterwegs - Till

Till
Till (27)
Er ist Partygeil und immer auf den besten Veranstaltungen im Umkreis Donaueschingen zu finden.

Till´s Einsätze

86-57 von 86
Eiertanz 2010

Eiertanz 2010

03.04.2010
Kraftwerk
Rottweil
BEATS 2010

BEATS 2010

20.03.2010
Kraftwerk
Rottweil
Sound Operation

Sound Operation

06.03.2010
Stadthalle Wolterdingen
Donaueschingen
it`s your birthday!

it`s your birthday!

26.02.2010
fame
Zimmern ob Rottweil
BBQ

BBQ

25.02.2010
Okay
Donaueschingen
White Night

White Night

05.01.2010
TOP10 Singen
Singen
Xmas Party

Xmas Party

23.12.2009
Kraftwerk
Rottweil
Xmas Party

Xmas Party

23.12.2009
Kraftwerk
Rottweil
X-mas Party

X-mas Party

23.12.2009
Kraftwerk
Rottweil
Halloween - The castle of Mystery

Halloween - The castle ...

30.10.2009
Kraftwerk
Rottweil
hot or not!

hot or not!

17.10.2009
fame
Zimmern ob Rottweil
20 Jahre TOP10 - Michael Mind

20 Jahre TOP10 - Michael ...

10.10.2009
TOP10
Singen
BBQ

BBQ

24.09.2009
OKAY
Donaueschingen
BBQ

BBQ

24.09.2009
OKAY
Donaueschingen
Pure White Night

Pure White Night

18.07.2009
Kraftwerk
Rottweil
BLACK OUT

BLACK OUT

18.02.2009
Festhalle Hondingen
Blumberg
Private Fiction - Porn Fashion

Private Fiction - Porn ...

09.01.2009
TOP10
Singen
X-MAS Party

X-MAS Party

23.12.2008
Kraftwerk
Rottweil
X - MAS DANCE NIGHT

X - MAS DANCE NIGHT

06.12.2008
Donauhalle B
Donaueschingen
TRIBUTE rockt HALLOWEEN !!

TRIBUTE rockt HALLOWEEN ...

31.10.2008
Festhalle
Riedböhringen
Pure White Night

Pure White Night

12.07.2008
Kraftwerk
Rottweil
AC Fest

AC Fest

04.07.2008
Lohhütte
Riedöschingen
Qowaz-Party

Qowaz-Party

13.06.2008
Fürstenberg-Brauereigelände
Donauesch.
Benny Benassi

Benny Benassi

16.05.2008
Top10
Singen
Squadhouse Hausbesuch

Squadhouse Hausbesuch

18.04.2008
Expressguthalle
Schwenningen
Decades Abschiedskonzert

Decades Abschiedskonzert

08.03.2008
Festhalle
Bräunlingen
Hexenball

Hexenball

01.02.2008
Festhalle
Donauesch.
ABI Party FG

ABI Party FG

20.12.2007
Delta
Donauesch.
Stars and Diamonds (Part 2)

Stars and Diamonds (Part ...

23.11.2007
Kraftwerk
Rottweil
Wilde Engel / Halloween

Wilde Engel / Halloween

31.10.2007
Festhalle
Riedböhringen

Presseinformationen

Seitenprofil

Im eher ländlich geprägten Südschwarzwald und Bodenseeraum kommt der Discothek bei der Flucht aus der dörflichen bzw. kleinstädtischen Langeweile eine besondere Rolle zu.

An den Wochenenden werden die rund um das 18. Lebensjahr gewonnen Freiräume zu ausgiebigen Exkursionen zu den verschiedenen Discotheken und Partys genutzt. Squadhouse.de ermöglicht mittels Galerien, Forum und Messengerfunktion die Kontaktaufnahme, neue Freundschaften, erste Teenagerliebe und das Nachgenießen eines aufregenden Partywochenendes. Die enorm populäre Seite erlaubt sowohl eine regionale Adressierung wie auch über die typischen Verhaltensmuster dieser recht jungen Zielgruppe.

Squadhouse.de fokussiert ganz bewusst regional auf die Regionen Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, Rottweil. Bezogen auf die bundesweite Gesamtfläche zeichnet sich squadhouse.de mit 45.000 angemeldeten Usern in einem sehr kompakten Einzugsgebiet durch extrem starke Eindringtiefe aus.

Nutzerprofil

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In der Zeit kurz vor oder spätestens nach dem achtzehnten Geburtstag genießen jüngere Altersgruppen größere Freiräume.

Freunde und Feiern stehen dann bei vielen Teenagern hoch im Kurs. Kein WUnder also, dass die interessante Zielgruppe der 18- bis 24-Jährigen auf squadhouse.de mit fast zwei Dritteln besonders stark vertreten ist.

Die speziell für das Musikmarketing in ganz jungen Zielgruppen zunehmend relevanten unter 18-Jährigen stellen über ein Viertel der Nutzer, gerade sie kaufen vom Taschengeld z.B. Tonträger ihrer Teenie-Idole.

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Die Geschlechterverteilung auf squadhouse.de ist mit einem Männderanteil von 62% fast identisch mit der Gesamtheit aller deutschen Internetnutzer. Unter den Nutzern von squadhouse.de sind, analog zu den deutschen Onlinern, alle Schulabschlüsse vertreten.

Der Anteil von Schülern bzw. Studenten liegt mit fast zwei Dritteln der Nutzer weit über dem Bundesdurchschnitt.

Sie leben zum größten Teil noch bei ihren Eltern und verfügen somit in der Regel über relevante Mittel zum freien Konsum.

Die Besucherfrequenz auf squadhouse.de ist außerordentlich hoch. Zwei Drittel der Nutzer besuchen "ihre Seite" mindestens ein mal, über 45% spgar mehrmals täglich.

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Über die Hälfte lädt Musik aus dem Web, ein Drittel nutzt das Internet für Onlinespiele wie auch als Wissensquelle für Schule und Studium.

Als Early Adaptors haben die Squadhouse-User ein klares Profil: Ihr Ausstattungsgrad mit inernetfähigen Handys und MP3-Playern geht gegen 80%.

Eine Spielekonsole besitzt mindestens jeder Zweite. Squadhouse.de erschließt eine sehr junge Zielgruppe, für die das Internet als soziale Plattform dient.

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Der Kommunikation über diesen Kanal stehen die Nutzer von squadhouse.de sehr aufgeschlossen gegenüber.

Werbung auf Squadhouse.de

Ansprechpartner für Werbung:

Alexander Stengelin
a.stengelin@squadhouse.de
0 74 61 / 7 82 09

5 Gründe die für Werbung auf Squadhouse.de sprechen:

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Pro... regional!

Squadhouse.de ist speziell in unserer Region aktiv, das Einzugsgebiet ist somit klar definiert und Streuverluste werden vermieden.

Pro... preiswert!

Im Vergleich zu Print-Medien bietet Squadhouse.de Ihnen die günstigsten Preise für Ihre Werbebotschaft.

Pro... zielgerichtet!

Zielgruppe von Squadhouse.de sind junge Menschen im Alter zwischen 14 und 30 Jahren, dieser Personenkreis ist für Werbetreibende sehr interessant .

Pro... plaziert!

Squadhouse.de ist übersichtlich aufgebaut. Die Werbung ist in das Design der Plattform integriert und wirkt nicht für den User unangenehm.

Pro... dokumentiert!

Mit Hilfe unseres Adservers können Sie Ihre Werbeschaltung zu jedem Zeitpunkt verfolgen und auswerten.

Fragen und Kontakt zu Werbeschaltungen

Bitte wenden Sie sich an Alexander Stengelin 07461 78209.

AGB

Stand 01. Mai 2009

1. Geltungsbereich
Der Teilnahme an Diensten der www.Squadhouse.de Website liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Die Website www.Squadhouse.de wird im Folgenden nur noch "Squadhouse" genannt.

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Hierauf erhält der Benutzer vorläufigen Zugang zu den angebotenen Diensten. Die Anmeldung und die Mitgliedschaft ist kostenlos.

3. Gegenstand und Umfang der Service Leistungen der Squadhouse Website

3.1 Squadhouse richtet für den registrierten Benutzer einen persönlichen Account ein. Für die Vermittlung des Zugangs zum Internet und WWW, die gesonderten Kosten auslösen, ist der Benutzer selbst verantwortlich; sie ist nicht Bestandteil der Leistungen von Squadhouse.

3.2 Der Benutzer wird darauf hingewiesen, daß seitens Squadhouse eine Überprüfung des Inhalts der empfangenen und gesendeten sowie auf dem Server gespeicherten Daten nur auf Grundlage der gesetzlichen Regelung stattfindet. Die Administratoren wahren die Privatsphäre der User und lesen nur in Ausnahmefällen, wie bspw. Belästigung und Sittenwidrige Handlungen, die persönlich untereinander gesendeten Textdaten. In den genannten Ausnahmefällen ist eine Weitergabe der persönlichen Daten an juristische Institutionen (Polizei, Gericht...etc.) gestattet.

3.3 Da Squadhouse seine Dienstleistungen kostenlos erbringt, hat der Benutzer keinen Anspruch auf Nutzung und Verfügbarkeit der Dienste. Ebenso besteht kein Anspruch auf die Einhaltung von Absendungs- und Zugangszeiten oder eine Gewähr für die Zielerreichung von Messages, Telegrammen oder anderen Diensten. Squadhouse bemüht sich jedoch im eigenen Interesse, den Benutzern eine möglichst störungsfreie Nutzung zu ermöglichen.

4. Kündigung

4.1 Squadhouse.de und der Benutzer sind jeweils berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Beim Löschen des Accounts eines Users werden automatisch sämtliche bisher in Anspruch genommene Dienstleistungen gelöscht. Squadhouse behält sich eine Bearbeitungszeit von bis zu 7 Werktagen vor.

4.2 Bei der Anmeldung für einen Account sollte der vollständige Eigenname, sowie die Adresse angegeben werden. Es werden keine Spitznamen, Tarnnamen, Abkürzungen und/oder Falschangaben akzeptiert.

4.3 Die Daten des Users werden auch nach der Löschung weiterhin gespeichert aber aus Datenschutzgründen nicht für Dritte sichtbar gemacht. Ausnahmen stellen hierbei die juristischen Behörden dar.

5. Gewähr, Haftung

5.1 Auf den Transport von Daten über das Internet oder das www hat Squadhouse keinen Einfluß. Squadhouse übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.

5.2 Squadhouse haftet nicht für Schäden, die durch eine mißbräuchliche Nutzung der angebotenen Dienste entstehen.

5.3 Jedwede Haftung für behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, zufällige Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

5.4 Squadhouse haftet nicht für von Benutzern angegebene Links und deren Inhalte.

6. Pflichten des Benutzers

6.1 Der Benutzer stellt sicher, daß er bei der Nutzung des Services nicht gegen eine geltende Rechtsvorschrift verstößt. Insbesondere verpflichtet sich der Benutzer:

6.1.1 Den Account nicht zur Vermittlung / Empfang von sitten- und rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.

6.1.2 Die geltenden Jugenschutzvorschriften zu beachten.

6.1.3 Der Benutzer verpflichtet sich, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten der Wahrheit entsprechen. Des Weiteren verpflichtet sich der Benutzer bei Einstellung von Bild-/Text-/Ton- oder Videomaterial auf die geltenden Urheberrechtsregelungen zu achten. Squadhouse-Media trägt keine Verantwortung bei missbräuchlicher Nutzung oder Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials.

6.1.4 Die Privatssphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu verschicken oder zu veröffentlichen.

6.1.5 Keine falschen Angaben im Partyguide von Veranstaltungen zu machen. Zudem verpflichtet sich der Benutzer keine werbetragenden Einträge im Bereich der privaten Partyeinträge zu machen - für kommerzielle Parties steht der kommerzielle Partyeintrag zur Verfügung.

6.1.6 Keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung oder physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können.

6.1.7 Der Benutzer verpflichtet sich, seinen Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen. Squadhouse weist an dieser Stelle darauf hin, daß das Passwort nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Der Benutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seines Accounts, soweit ihn ein Verschulden trifft.

6.1.8 Die Nutzung des Accounts für den Versand von Massen-Messages, Bombing und jede andere Form von Werbe- oder Marketingbotschaften ist nicht gestattet, und verpflichtet den Benutzern zum Ersatz des eventuell auftretenden Schadens. Ausnahme hierbei sind Mitteilungen von Seiten der Administratoren.

6.1.9 Die Nutzung des Accounts für sog.Spamming (Handlungen die gegen die Netiquette bzw. übliche Form der Diskussion), speziell im Forum kann mit der Löschung des Accounts geahndet werden. Je nach Schwere des Vergehens können von Seiten der Squadhouse-Media GbR juristische Schritte eingeleitet werden.

6.2 Bei einem Verstoß des Benutzers gegen die in 6.1.x aufgeführten Obliegenheiten erfolgen sofortige Maßnahmen bis hin zur Sperrung des Zugangs. Je nach Schwere des Vergehens können von Seiten der Squadhouse-Media GbR juristische Schritte eingeleitet werden.

7. Datenschutz:

7.1 Die Administratoren verpflichten sich, über alle bekannt werdenden Geheimnisse der Benutzer strengstes Stillschweigen zu bewahren.

7.2 Die vom Benutzer bei der Registrierung eingegeben Daten können zum Teil von allen Besuchern der Seite betrachtet werden. In vollem Umfang können die Informationen des Users allerdings nur anderen registrierten Usern zugänglich gemacht werden.

Die Email-/Wohnortadresse wird von Squadhouse nicht an Dritte weitergegeben - Ausnahme stellen hierbei juristische Institutionen dar. Des Weiteren hat jeder User selbst die Möglichkeit die o.g. Daten öffentlich darzustellen. Squadhouse haftet nicht für eine missverständliche Offenlegung der o.g. Daten durch den User selbst.

Der Vor- und Zuname ist standardmässig nach der Anmeldung bei Squadhouse für alle anderen User in der Usersuche sichtbar. Der User hat allerdings jederzeit die Möglichkeit die Anzeige seines echten Namens in der Privatsphäre zu deaktivieren.

7.3 Jeder Benutzer auf Squadhouse.de hat die Möglichkeit sowohl Party- als auch Profilbilder weiterzuschicken. Es besteht an dieser Stelle kein Anspruch auf rechtliche Maßnahmen bei Weitergabe des genannten Bildmaterials über Internet oder andere Vertriebswege.

7.4 Personen, die auf Schnappschüssen oder anderen visuellen Medien auf der Webseite dargestellt werden, haben Anspruch darauf, daß das betreffende Foto entfernt wird, allerdings ist kein eindeutiges Einverständnis von Seiten der dargestellten Person nötig. Squadhouse haftet in keinem Umfang für durch die Abbildung dieser Person auftretende Schäden.

7.5 Punkt 7.2 Absatz 2 tritt ausser Kraft wenn juristische Instanzen (Staatsanwaltschaft, bei Vorliegen einer Anzeige an die Polizei...etc.) diese einfordern.

7.6 Zum Schutz der einzelnen User, werden von jeder Person die sich einloggt die IP-Adresse gespeichert. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklick darauf hin und verweisen auf §4 TDDSG (Folgend in diesen AGB). Sollte eine Person nicht wünschen, dass ihre IP-Adresse gespeichert wird, dürfen die AGB nicht akzeptiert werden. Die gespeicherten IP-Adressen werden ausschliesslich an die in Punkt 7.5 festgelegten Instanzen weitergegeben.

8. Der §4 TDDSG: Pflichten von Squadhouse.de
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei automatisierten Verfahren, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglichen und eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorbereiten, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.

(2) Bietet der Diensteanbieter dem Nutzer die elektronische Einwilligung an, so hat er sicherzustellen, dass

1. sie nur durch eine eindeutige und bewusste Handlung des Nutzers erfolgen kann,
2. die Einwilligung protokolliert wird und
3. der Inhalt der Einwilligung jederzeit vom Nutzer abgerufen werden kann.
(3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung seiner Einwilligung auf sein Recht auf jederzeitigen Widerruf mit Wirkung für die Zukunft hinzuweisen.
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

1.der Nutzer seine Verbindung mit dem Diensteanbieter jederzeit abbrechen kann,
2.die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder gesperrt werden können,
3.der Nutzer Teledienste gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,
4.die personenbezogenen Daten über die Inanspruchnahme verschiedener Teledienste durch einen Nutzer getrennt verarbeitet werden können,
5.Daten nach § 6 Abs. 2 nur für Abrechnungszwecke und
6.Nutzerprofile nach § 6 Abs. 3 nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden können.
An die Stelle der Löschung nach Nummer 2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
(5) Die Weitervermittlung zu mave & mosi einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen.
(6) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer der Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
(7) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.

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